Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Anlage zu Art. 32 DSGVO / AVV · Stand: Mai 2026

Diese TOM beschreiben den Schutz personenbezogener Daten bei Buchhaltung Direkt 24. Sie sind Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag und ergänzen die Datenschutzerklärung.

Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) beschreiben den Schutz personenbezogener Daten bei Betrieb von Buchhaltung Direkt 24 durch <dein Firmenname> gemäß Art. 32 DSGVO. Sie sind Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

Hinweis: Maßnahmen können sich mit dem Produktstand weiterentwickeln. Wesentliche Änderungen werden bei Bedarf aktualisiert. Dies ist keine Zertifizierung und ersetzt keine individuelle Risikoanalyse des Verantwortlichen.

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

1.1 Zutrittskontrolle

  • Betrieb in professionellen Rechenzentren / Cloud-Umgebungen mit Zutritts- und Sicherheitskonzept des Anbieters
  • kein physischer Dauerzutritt von Mitarbeitenden zu Serverräumen erforderlich; Administrationszugang nur über gesicherte Remote-Wege

1.2 Zugangskontrolle

  • Authentifizierung über Identity-Provider (OpenID Connect / Keycloak)
  • Rollen- und Rechtekonzept im Firmenportal (Admin/Mitarbeiter mit granularen Berechtigungen)
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung (TOTP) für Firmenzugänge verfügbar und empfohlen
  • geschützte Sessions/Tokens; Rate-Limiting an sensiblen Auth-Endpunkten
  • mobile App: Session-Sperre und optionale Geräte-/Transportabsicherung (z. B. SSL-Pinning, soweit konfiguriert)

1.3 Zugriffskontrolle

  • Mandantentrennung über Firmen-/Kundenkennungen (companyId / customerClientId)
  • Soft-RLS auf Anwendungsebene: Query-Filter im Tenant-Kontext des Firmen- und Mandantenzugangs
  • PostgreSQL Row-Level Security mit FORCE und eigenem App-DB-User (buchhaltungdirekt24_app, ohne BYPASSRLS); Session-GUCs setzen company_id / Bypass im Request-Kontext
  • Support-/Admin-Zugriffe auf Firmendaten werden auditiert (u. a. company.view)

1.4 Trennungskontrolle

  • logische Trennung der Mandantendaten je Firma und Mandant
  • getrennte Speicherpfade im Object Storage nach Firma/Mandant/Dokument
  • produktive und nicht-produktive Umgebungen werden getrennt betrieben, soweit vorhanden

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

2.1 Weitergabekontrolle

  • Transportverschlüsselung (TLS) für Web-, API- und App-Kommunikation
  • Security-Header (u. a. über Helmet) und HSTS in Production
  • Exports und Downloads nur für berechtigte Nutzer der jeweiligen Firma

2.2 Eingabekontrolle / Nachvollziehbarkeit

  • Document-Audit-Logs für Upload, Ansicht, Download und Löschung
  • Admin-Audit-Logs für administrative Aktionen
  • CSV-Export der Beleg-Audit-Trails für Firmen (Nachweisbarkeit)

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, c DSGVO)

  • regelmäßige Datenbanksicherungen (Backup-Skripte / Betriebsprozess)
  • dokumentierter Restore-Drill (siehe Projektdokumentation postgresql-backup) mit RPO/RTO-Zielen
  • redundante Speicherung je nach Cloud-/Hosting-Anbieter
  • Monitoring und Fehlerprotokollierung im Betrieb
  • Graceful Shutdown und kontrollierte Cron-/Worker-Prozesse für Hintergrundaufgaben

4. Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)

  • TLS in transit
  • Belege: serverseitige Verschlüsselung im Object Storage (SSE) und/oder anwendungsseitige AES-256-GCM-Verschlüsselung
  • in Production ist DOCUMENT_ENCRYPTION_KEY (App-Verschlüsselung) verpflichtend konfiguriert
  • Speicherregion standardmäßig EU (z. B. eu-central-1), soweit der eingesetzte Anbieter dies vorsieht

5. Aufbewahrung und Löschung

  • steuerrelevante Belege erhalten eine Aufbewahrungsfrist (Standard: 10 Jahre, Ende des Kalenderjahres gemäß AO § 147 Abs. 3)
  • Löschen im Portal ist zunächst Soft-Delete; physische Entfernung aus dem Speicher erst nach Ablauf von retentionUntil
  • Endgültige Mandantenlöschung ist blockiert, solange Belege unter Aufbewahrungsfrist stehen
  • IP-/User-Agent-Daten in Admin-Audit-Logs werden nach konfigurierbarer Frist anonymisiert

6. Auftragskontrolle

  • klare Rollen: Firma als Verantwortliche, Plattformbetreiber als Auftragsverarbeiter (siehe AVV)
  • Unterauftragsverarbeiter nur mit Art.-28-Verträgen und vergleichbarem Schutzniveau
  • keine Nutzung der Kundendaten zu eigenen Zwecken außerhalb des Auftrags

7. Organisationskontrolle

  • Zugriff auf Produktionssysteme nur für notwendige Betriebsrollen
  • Vertraulichkeitsverpflichtungen für eingesetzte Personen
  • regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der TOM anhand des Produktstands
  • Datenschutzkontakt: privacy@buchhaltungdirekt24.de

8. Verfahren bei Sicherheitsvorfällen

  • interne Eskalation und Dokumentation von Vorfällen
  • unverzügliche Information des Verantwortlichen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß AVV / Art. 33 DSGVO-Unterstützung
  • Maßnahmen zur Eindämmung, Behebung und Nachbereitung

9. Bezugsdokumente

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Datenschutzerklärung
Impressum

Interne Nachweise zu Penetrationstests, ISO-27001-Roadmap und Backup-Drills werden betrieblich geführt und auf Anfrage von Verantwortlichen im Rahmen von Audits bereitgestellt (ohne Veröffentlichung sensibler Prüfergebnisse).

Stand: Mai 2026